Versammlung von Gläubigervertretern vom 28 März 2006

Der Insolvenzverwalter arbeitet augenblicklich mit dem Gläubigerausschub an einem Insolvenzplan. Bei einem Insolvenzplan einigen sich die Gläubiger und der Insolvenzverwalter auf der Grundlage eines Vergleiches darüber, wie die vorhandenen Mittel ausgeschüttet werden sollen.

Ziel dieses Planes ist es, langjährige Rechtsstreitigkeiten über die Ausschüttungsmodalitäten zu vermeiden. Im Rahmen eines Planes kann möglicherweise eine Ausschüttung bereits Ende 2006 erfolgen, was ansonsten nicht möglich gewesen wäre (ohne einen Insolvenzplan ist mit einer Verfahrensdauer von mindestens 4 bis 5 Jahren zu rechnen).

Die zu verteilende Masse beläuft sich nach augenblicklichem Stand auf ca. 222.000.000 C. Da diese Summe niedriger ist als die Gesamtheit der angemeldeten Forderungen, kann lediglich eine teilweise Entschädigung der Gläubiger erfolgen. Es wird also eine sogenannte Quote errechnet. Die Berechnung dieser Quote steht augenblicklich zur Debatte. Bereits jetzt steht weitgehend fest, dab ein Modell favorisiert wird, indem die Scheingewinne keine Rolle spielen werden. Mit anderen Worten: die Berechnung wird sich nach den tatsächlichen Ein- und Auszahlungen eines jeden Gläubigers richten. Hinzu kommt, dab auf die eingezahlten Mittel ein Zinssatz gewährt wird. Über die Höhe dieses Zinssatzes wird augenblicklich beraten. Wahrscheinlich ist ein Satz von 2 oder 3 %.

Auf der Versammlung hat der Insolvenzverwalter nochmals dargelegt, dab seiner Ansicht nach der Wirtschaftsprüfer Herr PUCKLER und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ERNST & YOUNG sich bei der Prüfung der PHOENIX KAPITALDIENST erhebliche Versäumnisse zurechnen lassen müssen und dab daher Haftungsklagen gegen die Prüfer Aussichten auf Erfolg haben.

Zu diesem Zweck wird an der Bildung sog. Pools gearbeitet, denen die Anleger beitreten können und welche die Klagen gegen die Wirtschaftsprüfer durchführen werden. Über die genauen Modalitäten und die voraussichtlichen Kosten – die durch eine Beteiligung der Masse gegen entsprechende Gewinnbeteiligung gering sein dürften – werden wir Sie unterrichten, sobald sie feststehen. Die Klagen haben unserer Ansicht nach gute Aussichten auf Erfolg.

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