Vorsicht: die Frist zur Anmeldung des Schadens bei der EdW läuft aus !

Die Frist wird somit bald enden. Stellen Sie bitte sicher, dab Ihre Anmeldung bei der EdW tatsächlich eingegangen ist. Dies können Sie tun, indem Sie sicher stellen, dab Sie von der EdW eine Empfangsbestätigung erhalten haben.

Die EdW versendet beim Erhalt einer Akte regelmäbig eine Empfangsbestätigung. Prüfen Sie also bitte, ob sich diese Empfangsbestätigung in Ihren Unterlagen befindet (sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir unsere Mandanten, sich umgehend bei uns zu melden).

Die EdW wird ihre Ansprüche wie folgt berechnen: keine Bedeutung wird den sogenannten Scheingewinnen beigemessen, d. h., dab nicht der letzte Kontostand für die Entschädigung durch EdW Ausschlag geben ist, sondern dab Ihre Einzahlungen und Auszahlungen entscheidend sind. Daraus ergibt sich, dab Gläubiger, die mehr Auszahlungen erhalten haben als sie eingezahlt haben, von der EdW voraussichtlich keine Entschädigung erhalten werden.

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