Transport und Frachtrecht (CMR-Recht)

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Rechtsanwalt Grégory KOWALIK in Straßburg und Rechtsanwalt Xavier DE RYCK in Paris sind als Berater und Vertreter für französische und ausländische Transportunternehmen, Speditionen und Transportversicherungsgesellschaften, insbesondere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig.

Durch Mitgliedschaften in regionalen, nationalen und internationalen Transportrechtsverbänden und -vereinigungen teilen sie ihr Wissen mit Transportunternehmen, Versicherungen und internationalen Handelsunternehmen sowie Berufsträgern im In- und Ausland, insbesondere in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Beneluxstaaten.

 

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Die Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere:

Der Transportvertrag nach französischem und internationalem Recht

Die Transportverträge nach französischem Recht (sog. „contrats types »), LOTI, Handelsgesetzbuch und dem Transportgesetz
Vorbereitung und Ausführung des Transporte
Transportunterlagen und Frachtbrief
Warenlieferung und Formalitäten beim Empfang
Frachtkosten und zusätzliche Leistungen
Die Beförderung von Reisenden
Der Transportvertrag in anderen Ländern der EU (insbesondere Deutschland, Belgien, Schweiz und Österreich)
Der Straßengüterverkehr und die CMR
Der Schiffstransport und die CMNI
Rheinschiffahrt und das Mannheimer Übereinkommen
Der Lufttransport und das Übereinkommen von Montréal
Der Hochseetransport
Der Eisenbahntransport
Kühltransporte

Mit dem Transport verbundene Verträge

Der Speditionsvertrag und der « contrat type »
Der KfZ-Mietvertrag mit und ohne Fahrer
Der Umzugsvertrag
Der Lagervertrag
Überführung

Die Logistikdienstleistungen

Beförderung, Hebung, Lagerung und Auslieferung
Transit
Lager

Die Transportversicherung

Die Haftpflichtversicherung und ad valorem- Versicherung
Wertangabe und Erklärung des besonderen Interesses an der Lieferung
Vorgehen gegen einen Dritten als Verursacher
Vorgehen bei aufeinanderfolgenden Frachtführern

Forderungseintreibung und « loi Gayssot »

Klage des Frachtführers auf Zahlung der Fracht gegen den Empfänger und den Absender
Vorrecht des Frachtführers und des Spediteurs
Zahlungsfristen

Straßengütertransport

Zugang zum Beruf und zum Markt
Verwaltungsvorschriften im internationalen Transport (Kabotage)
Der Transport auf eigene Rechnung
Sozialversicherungsrecht, Arbeitszeiten der Fahrer
Strafrechtliche Verantwortung des Transportunternehmens und des Beladenden

Streitigkeiten im Transportrecht und Verfahren

Verjährungen und Verwirkungen (Fristen, Hemmungen, Unterbrechungen)
Die Haftung des Frachtführers und des Spediteurs und Enthaftungsklauseln
Begrenzung der Entschädigung, dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden, unentschuldbarer Fehler
Streitverkündung
Gerichtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht

 

Sie intervenieren in diesem Bereich

Xavier DE RYCK

Rechtsanwalt, zugelassen in Paris

Grégory KOWALIK

Rechtsanwalt, zugelassen in Strasbourg